AS97.00-Z-0001-01A Explosions- und Vergiftungsgefahr durch Lösungsmitteldämpfe und Gase. Verletzungsgefahr an Augen und Haut beim Verarbeiten von Korrosionsschutzmitteln Korrosionsschutz nicht auf Flammen oder glühende Körper sprühen und von Zündquellen fernhalten. Verarbeitung in gut durchlüfteten Räumen, Atemschutz tragen. Gefahr!

Mögliche Gefahren

Explosionsgefahr
Die in Korrosionsschutzmitteln (z. B. Unterbodenschutz, Hohlraumwachs, Motorraumwachs) enthaltenen Lösungsmittel sind entzündlich und können beim Sprühen auf glühende Teile oder offene Flammen explosionsartig verbrennen.

Vergiftungsgefahr
Einatmen der Sprüh- und Lösungsmitteldämpfe kann zu Schädigung der Atemwege und der Lunge führen. Anzeichen dafür sind Vergiftungserscheinungen wie Kopfschmerzen, Atemstörungen, Übelkeit und Bewusstlosigkeit.
 

Bei Unterbodenschutz treten zusätzlich folgenden Gefahren auf:
- Gefahr von Leber- und Nierenschäden.
- Zentralnervöse Störungen, Bewusstlosigkeit.
- Beim Entzünden entstehen unangenehm riechende, giftige Gase, die in hoher Konzentration gefährlich sind.

Verletzungsgefahr
Bei Augenkontakt mit Korrosionsschutzmitteln kann es zu schweren Augenschäden kommen.
Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt können Hautentzündungen durch entfettende Wirkung auftreten.

Verhaltensregeln/Schutzmaßnahmen
- PVC-Unterbodenschutz und PVC-Nahtabdichtung vor Beginn von Löt- und Schweißarbeiten an den entsprechenden Stellen entfernen. Dies gilt auch für Arbeiten wie Trennschneiden, Schleifen o. ä.
- Beim Abtrennen von beschädigten Karosserieteilen sollte dem "kalten" Trennen der Vorzug gegeben werden. Dadurch werden Rauchentwicklungen und gesundheitsschädigende Gase vermieden.
- Behälter vor direkter Sonnenbestrahlung oder Temperaturen über 50 °C schützen.
- Unbedingt den vorgeschriebenen Verarbeitungsdruck einhalten.
  - Korrosionsschutz nicht auf Flammen oder glühende Körper sprühen, von Zündquellen fern halten; nicht rauchen.
- Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
- Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
- Dichtschließende Schutzbrille und lösemittelbeständige Handschuhe tragen.
- Verarbeitung nur in gut durchlüfteten Räumen, Atemschutzgerät tragen.
- Beschmutzte oder getränkte Kleidung sofort ausziehen und waschen.
- Von Nahrungsmitteln und Getränken fern halten.
- Behälter dicht geschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Augenkontakt
Gründlich mit Wasser abspülen, sofort Augenarzt aufsuchen.

Nach Verschlucken
Medizinalkohle (Aktivkohle) einnehmen, kein Erbrechen einleiten, sofort Arzt hinzuziehen.

Nach Einatmen
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig legen, Anstrengungen vermeiden.

Nach Hautkontakt
Mit Wasser und Seife sofort abwaschen, Hautschutzsalbe auftragen.
  Brandschutzmaßnahmen
Lösch-, Rettungs- und Aufräumarbeiten unter Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur mit schwerem Atemschutz durchgeführt werden. Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

Geeignete Löschmittel:
- Wassersprühstrahl
- Schaum
- Löschpulver
- Kohlendioxid

Ungeeignetes Löschmittel:
- Wasservollstrahl